Gericht stoppt Mastanlage für 37.000 Schweine in Haßleben

Nach einem 14-jährigen Rechtsstreit hat das Verwaltungsgericht Potsdam der geplanten Mega-Mastanlage im brandenburgischen Haßleben am Montagabend die Genehmigung entzogen. Ein holländischer Investor wollte dort eine still gelegte DDR-Anlage wieder in Betrieb nehmen und 37.000 Schweine mästen. Dagegen hatten die Bürgerinitiative „Kontra Industrieschwein“, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), der Naturschutzbund (NABU) und der Deutsche Tierschutzbund geklagt.

Ursprünglich war geplant, 80.000 Tiere auf dem Gelände zu mästen. Dem schoben die Behörden zunächst einen Riegel vor. Nachdem das Landesamt für Umwelt Brandenburg 2013 seine Zustimmung für die Mast von knapp 40.000 Tiere unter Auflagen erteilt hatte, entschied das Gericht nun, die Öffentlichkeit sei nicht ausreichend beteiligt worden. Außerdem hätte ein Bebauungsplan für das Projekt erstellt werden müssen. Der Investor kündigte an, juristisch gegen das Urteil vorzugehen.

Die Gegner*innen des Vorhabens begrüßten den Rechtsspruch. Denn die Bedingungen in der Anlage sind tierschutzwidrig: wenig Licht, enge Boxen, kaum Beschäftigung. Zudem liegt die Anlage zwischen einem Biosphärenreservat und einem Naturpark. Diese sensiblen Ökosysteme seien den massiven Belastungen durch Gülle und Nitrate nicht gewachsen. Auch Gestank, Lärm und dadurch eine Abwertung der Region für den Tourismus seien aus Sicht von Anwohnerinnen nicht hinnehmbar.

Sibylla Keitel, Sprecherin der Bürgerinitiative „Kontra Industrieschwein“, ermutigte andere Bürger*inneninitiativen nicht aufzugeben. Viele Gruppen würden nach kurzer Zeit demoralisiert aufgeben, weil sie das Gefühl hätten nichts ändern zu können. Doch das Durchhaltevermögen von Keitel und ihren Mitstreiter*innen wurde belohnt. „Unser Beispiel hat gezeigt, dass auch ein langer Kampf lohnt“, zeigte sich Keitel gegen über der Berliner Zeitung über die späten Früchte ihres Protests erfreut.


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