Was zu viel ist, ist zu viel

Seit Monaten wird in Deutschland über eine Nachschärfung des Düngerechts gestritten. Jahrelang hat die EU-Kommission der Bundesregierung dafür Zeit eingeräumt. Jetzt ist ihre Geduld ist aufgebraucht. Bleibt Deutschland weiter wirksame Maßnahmen schuldig, sind saftige Strafzahlungen fällig.

Das Trauerspiel zieht sich bereits über Jahre hin. Schon im Juli 2014 forderte die EU-Kommission Deutschland auf, stärker gegen die Nitratbelastung von Gewässern vorzugehen. Als „Hüterin der EU-Gesetzgebung“ ist es der Job der EU-Kommission, darüber zu wachen, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam beschlossenes Recht auch einhalten. Das tut sie übrigens mit erheblicher Rückendeckung. Seit Jahren sprechen sich etwa 80 Prozent der EU-Bürger*innen dafür aus, Umweltpolitik EU-weit zu regeln und zu kontrollieren. Kein anderer Politikbereich kann auf ein solches Vertrauen setzen. Und in keinem anderen Bereich ist die Bundesrepublik Deutschland als selbsternannte Musterschülerin eine solche Meisterin im Aussitzen.

Auch in diesem Fall sah sich die EU-Kommission gezwungen, weiteren Mahnschreiben ein Vertragsverletzungsverfahren folgen zu lassen. Am 21. Juni 2018 folgte der Weckruf erster Klasse. Der Europäische Gerichtshof attestierte der Bundesrepublik mit Brief und Siegel die Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie. Das für die Umsetzung zuständige Landwirtschaftsministerium (BMEL) winkte ab. Man habe das deutsche Düngerecht bereits ausreichend novelliert, ließ man verlauten, und erklärte die Sache für erledigt. Das ist aber mitnichten so. Das sahen nicht nur Umweltverbände, Wasserversorger und Wissenschaftler anders, sondern auch die EU-Kommission. Deutschland muss umgehend nachliefern, um die Ursachen der hohen Nitratbelastung in den Griff zu kriegen. Offensichtlich brauchte es erst die konkrete Androhung von 861.000 Euro Strafzahlung pro Tag, um auch im BMEL anzuerkennen, dass es keine Alternative zur Nachschärfung des deutschen Düngerechts gibt.

Seit Januar 2019 feilschen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium um die Rote Linie. Wie wenig ist möglich und wie viel nötig, um den Strafzahlungen sicher zu entgehen? Da die EU-Nitratrichtlinie unter das EU-Umweltrecht fällt, steht das Bundesumweltministerium (BMU) gegenüber der EU-Kommission in der Pflicht. Umgesetzt wird die Richtlinie allerdings durch die deutsche Düngeverordnung (DÜV), die eindeutig in der Zuständigkeit und Verantwortung des BMEL liegt. Beide Ministerien sind damit zur Kooperation gezwungen, um der EU-Kommission ein akzeptables Angebot zu unterbreiten.

Bauernverband: Teil des Problem, nicht der Lösung

Ungeachtet dessen wettert der Bauernverband gegen die erneute Novelle als überstürzt, überzogen und ungerecht. Vor allem das Arsenal PR-polierter Schreckgespenster verdient eine genauere Betrachtung, um zu verstehen, wie sehr der Bauernverband Teil des Problems statt einer Lösung ist.

Es beginnt bei der Negation des Problems. So twitterte der Bauernverband, dass an allen Messstellen für oberirdische Gewässer der Zielwert von 50 Miligramm (mg) Nitrat pro Liter eingehalten wird. Trinkwasser wird aber überwiegend aus Grundwasser gewonnen. Es geht um die Messstellen für Grundwasser. 28 Prozent der Brunnen, die sich im Einzugsgebiet von Äckern und Grünland befinden, halten den Grenzwert nicht ein. Das heißt: Die vor 25 Jahren in der Nitratrichtlinie beschlossenen Ziele zum Gewässerschutz werden nachweislich nicht eingehalten.

Richtig ist, die Lage ist nicht überall problematisch. Im Gegenteil gibt es ausgewählte Problemregionen, in denen ein sehr deutlicher Zusammenhang zur Art der landwirtschaftlichen Nutzung offensichtlich ist. Das zeigt beispielhaft der im April 2019 veröffentlichte Nährstoffbericht aus Niedersachsen. Hier wird der Grenzwert um 38 Prozent überschritten. Das CDU-geführte und damit ganz sicher nicht ökoverdächtige Ministerium schlussfolgerte: „Es besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf, um die Nährstoffüberschüsse in Niedersachsen zu reduzieren. Auch bei optimaler Umverteilung (von Wirtschaftsdünger) und bestmöglicher Substitution von Mineraldünger wird ein Nährstoffüberschuss bestehen bleiben, der auf anderen Wegen abgebaut werden muss.“

Überschüsse reduzieren statt schönrechnen

Das nächste Argument lautet: Die 2017 beschlossenen Verschärfungen des Düngerechts verlangen den Bauern bereits viel ab und müssen erst mal wirken. In der Tat ist der Ärger der Landwirte über schon wieder neue Regeln verständlich. Die Frage ist jedoch, wer den Bauern das eingebrockt hat. Die EU-Kommission, die Rechentricks und Schlupflöcher nicht länger hinnehmen will? Ein vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Auftrag gegebenes Gutachten belegt eindeutig, dass die neuen Regeln sogar noch höhere Überschüsse erlauben. Hätte der Bauernverband sich darauf konzentriert, gezielt die Problembetriebe in die Pflicht zu nehmen statt die EU-Kommission zu verschaukeln, wäre den Landwirten die jetzt fällige erneute Novelle erspart geblieben.

 

Kehrtwende für den Gewässerschutz: Stickstoffüberschüsse jetzt wirksam reduzieren – Eckpunktepapier der Umweltverbände

Natur- und Umweltschutzverbände fordern die Bundesregierung auf, endlich ein wirksames Maßnahmenpaket zur Reduktion von Nährstoff-einträgen in Wasser, Böden und Luft vorzulegen – auch über das Düngerecht hinaus.

1. Gemeinsame europäische Agrarpolitik auf Einhaltung von EU-Umweltzielen ausrichten

2. Vollständige Stoffstrombilanz (Stickstoff und Phosphor) für alle Betriebe

3. Tierbestände in nitratbelasteten Regionen reduzieren – Umbau der Tierhaltung endlich angehen

4. Mineraldünger vollständig einbeziehen

5. Ökolandbau gezielt fördern

6. Schluss mit Rechentricks –Überschüsse reduzieren statt schönrechnen

7. Überdüngte („rote“) Gebiete einheitlich definieren und ausweisen

8. Abstand halten – zehn Meter Gewässerrandstreifen bundesweit

9. Gülletransporte erfassen – europäisch und bundesweit

10. Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser: Vollständige Durchsetzung des Rechts

zum Eckpunktepapier

 

Glaubt man einem weiteren Argument, verursachen unterernährte Pflanzen in Deutschland bald ein Mangel an hochwertigem Brotgetreide und Gemüse. Das ist aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar. Bundesweit sind deutsche Böden mit fast einhundert Kilo Stickstoff überversorgt. Zielwert laut Düngeverordnung sind 50 Kilogramm. Ein Grund dafür ist, dass der Stickstoffbedarf von Kulturen in Deutschland besonders großzügig kalkuliert ist. Dänischer Weizen und Mais kommen bei vergleichbaren Erträgen mit etwa 50 Kilogramm weniger aus. Hinzu kommt, dass der von der EU-Kommission geforderte Abschlag von minus 20 Prozent nur in den sogenannten roten Gebieten und damit nur in den bereits stark belasteten Regionen gelten soll.

Kehrtwende für den Gewässerschutz - jetzt

Wenn dem Bauernverband an einem Punkt zuzustimmen ist, dann in der Forderung „Gewässerschutz braucht Verlässlichkeit“. Das liegt im ökonomischen wie ökologischen Interesse aller. Dabei geht es nicht nur um den Erhalt unseres wichtigsten Lebensmittels, dem Trinkwasser. Die Landwirtschaft selbst ist in elementarer Weise auf die Funktionsfähigkeit unserer Ökosysteme – auf fruchtbare Böden, saubere Luft, intakte Lebensräume und den Erhalt der biologischen Vielfalt angewiesen.

Dafür muss sich nicht nur das deutsche Düngerecht ändern, sondern der gesamte Rechtsrahmen der europäischen und nationalen Agrarpolitik. Er muss verpflichtend auf die Einhaltung europäischer, von allen EU-Mitgliedstaaten beschlossenen Umweltvorgaben und – ziele (EU-Nitratrichtlinie, Wasserrahmen-Richtlinie, Meeresstrategie- Rahmenrichtlinie, Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitsstrategien) ausgerichtet sein. Um die Ziele einzuhalten, stellt die Gesellschaft öffentliche Gelder in Milliardenhöhe bereit. Anstatt Recht und Förderpolitik gezielt auf eine ressourcengerechte Landwirtschaft auszurichten, zahlen alle Bürgerinnen und Bürger und alle Bäuerinnen und Bauern den Preis für die sinkende gesellschaftliche Legimitation einer solchen fehlgeleiteten Politik.

Landwirte sind zu Veränderungen bereit

Ein Umsteuern darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. In der derzeitigen Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) 2020 liegt eine historische Chance, gemeinsam den Kurswechsel hin zu einer zukunftsfähigen Politik auf Europas Äckern, Wiesen und Weiden zu schaffen. Landwirte für diese Leistungen zu honorieren und Umweltziele zu integrieren sind nicht zwei, sondern eine Seite der Medaille. Viele Bauern haben das erkannt und sind zu Veränderungen bereit, wie eine aktuelle Umfrage des BUND zeigt. Es sind die Politik und Funktionäre, die sich viel zu langsam ändern.

Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht, über die Ausrichtung der Agrarpolitik mitzubestimmen, auch ohne sich in Stickstoffbedarfsmengenberechnung auszukennen. Wer Bauern gegen Brüssel oder Bürger ausspielen will, hat offensichtlich anderes im Sinn, als die zahlreichen Herausforderungen der Zukunft gemeinsam meistern zu wollen.


Dieser Artikel von Ilka Dege erschien zuerst in Umwelt Aktuell vom Juni 2019. Die Autorin ist Koordinatorin für Agrar-, Natur- und Tierschutzpolitik beim Deutschen Naturschutzring (DNR).


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