Wir und das Lobbyregister

Die Kampagne Meine Landwirtschaft bzw. das Wir haben es satt!-Bündnis organisieren öffentlich wirksame Kampagnen mit folgenden Zielen:

  • wir geben Bäuer*innen und Bürger*innen eine Stimme und ermöglichen ihnen die eigenständige Teilnahme an der gesellschaftlichen Debatte zur Agrar- und Ernährungspolitik;
  • durch Pressearbeit, Diskussions- und Protestformate geben wir den Trägerorganisationen der Kampagne eine Plattform, über die sie ihre Kritik am bestehenden agrarindustriellen System Ausdruck verleihen und Alternativen präsentieren und fordern können;
  • durch unsere Arbeit wollen wir stets die gesellschaftliche und politische Wertschätzung für eine ökologischere, bäuerliche Landwirtschaft stärken.

Das Bündnis hat die gesellschaftliche Debatte der letzten 10+ Jahre maßgeblich mitgeprägt, nicht zuletzt durch die jährlichen Großdemonstrationen und seine starke öffentliche Kommunikation. 

Die Kampagne wird von über 50 Organisationen getragen und von einem Kampagnenbüro organisiert. Weder die Kampagne noch das gemeinsame Bündnis der Trägerorganisationen betreiben eine Interessensvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetz (LobbyRG) der Bundesrepublik Deutschland.

Begründung:

  1. Das Kampagnenbüro tritt in der Regel und aktuell nicht mit Mitgliedern und/oder Organen bzw. Gremien der Bundesregierung bzw. des Bundestages in Kontakt. In den seltensten Fällen, kontaktieren einzelne Trägerorganisationen im zeitlichen Zusammenhang oder Rahmen von Protest- oder Diskussionsveranstaltungen der Kampagne Vertreter*innen der Bundesregierung bzw. des Bundestages. Sie tun dies in eigener Kapazität.
     
  2. Die Kampagne veröffentlicht keine eigenen Positionspapiere, Briefe, Petitionen oder sonstigen Dokumente die dem Zweck der Kontaktaufnahme bzw. der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess im Sinne einer Einflussnahme dienen. Im Rahmen von Protestaktionen formuliert die Kampagne zwar gesellschaftliche Forderungen für eine bessere Ausrichtung der Agrar-, Ernährungs- und Handelspolitik, diese haben aber Aufrufcharakter (z.B. „Wir demonstrieren für …“) und richten sich in erster Linie an Unterstützer*innen. Sie sind als Beiträge im Rahmen eines öffentlichen Diskurses zu verstehen.
     
  3. Mit Bezug auf die in § 2 Absatz 1 des LobbyRG formulierten Erheblichkeitsschwellen, ist zudem festzuhalten, dass die Kampagne im Namen des Bündnisses in der Vergangenheit zwar vereinzelt Briefe bzw. Positionspapiere mitgezeichnet hat, jedoch sehr gelegentlich (weniger als ein Mal pro Jahr) und ohne jede Regelmäßigkeit. Wie bereits unter Punkt 1 und 2 erwähnt, agiert die Kampagne im öffentlichen Raum und befördert den demokratisch-gesellschaftlichen Diskurs, hat aber kein Mandat für eine punktuelle, regelmäßige oder wiederkehrenden Kontaktaufnahmen bzw. Interessenvertretung im Sinne des LobbyRG und vertritt ihre Bündnispartner daher nicht im politischen Raum. Die Ziele und Forderungen der Kampagne sind unterminiert und orientieren sich an gesellschaftlichen Veränderungspotential (im Sinne den allgemeinen Anforderungen an eine Agrar- und Ernährungswende) oder richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben für die Umsetzung von politischen Vereinbarungen und/oder Rechtsvorschriften (Halbierung des Pestizideinsatzes bis 2030). Sie sind unspezifisch auf Dauer angelegt, in der Regel ohne einen speziellen Handlungsrahmen oder Zeitraum zu benennen.
     
  4. Die Kampagne beauftragt auch keine Einflussnahme bzw. setzt keine Mittlerpersonen ein. Das Handbuch zur Eintragung in das Lobbyregister verweist auf ein Beispiel, in dem die angestrebte Kontaktaufnahme über Dritte erfolgt, etwa durch eine gesteuerte Briefaktion, in der Bürger*innen als Mittler*innen einer vorformulierten Botschaft eingesetzt werden. Es wäre ggf. denkbar, dass die Kampagne in Zukunft eine eigene Petition oder Briefaktion startet. Allerdings lag bzw. liegt dieser Fall aktuell und seit mindestens vier Jahren nicht vor. In der Regel verweist die Kampagne höchstens auf Petitionen andere Organisationen.
     
  5. Die Kampagne kommuniziert ihre Erwartungen an eine andere Politik im öffentlichen Raum auch im Rahmen von Pressearbeit und auf den Sozialen Medien. Alle Pressearbeit der Kampagne findet im Namen der Bündnispartner statt und beinhaltet keine mittelbare oder unmittelbare Kontaktaufnahme im Sinne des LobbyRG. Zudem gilt, im Sinne der Ausführungen im Handbuch, dass „die Ansprache von Adressatinnen oder Adressaten durch öffentliches „Vertaggen“ im Rahmen der öffentlichen Kommunikation über soziale Netzwerke ist als so niederschwellige Kommunikationsform zu bewerten, dass nicht von einer Kontaktaufnahme im Sinne des Gesetzes auszugehen ist“.