AbL wirft Aigner bewusst falsche Auslegung vor

Nachdem Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner den Vorschlag der EU-Kommission zur anstehenden Agrarreform kritisiert hatte, kommt jetzt Gegenwind von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Aigner bezeichnete die geplante Forderung des Agrarkommissars, zukünftig sollten 7% der landwirtschaftlichen Fläche vorrangig im Sinne des Umweltschutzes bewirtschaftet werden, als Stilllegung dieser Vorrangflächen. Die AbL nannte diese Äußerung eine bewusst falsche Auslegung des Vorschlags. Auch der Agrarkommissar selbst wehrte sich gegen den Vorwurf der Stilllegung und machte klar, dass auf den Flächen zum Beispiel Eiweißpflanzen angebaut werden könnten, sie also nicht aus der Produktion genommen werden. „Wenn Ministerin Aigner wieder und wieder behauptet, die EU-Kommission habe Stilllegung vorgeschlagen, dann legt die Bundesministerin die Kommissions-Entwürfe bewusst falsch aus. (...) Die Ministerin verfolgt ein anderes Ziel: Sie bekämpft den Vorschlag der Kommission, dass in Zukunft mindestens 30 Prozent der aus Steuergeldern finanzierten Direktzahlungen nur ausgezahlt werden, wenn der Betrieb eine Mindestfruchtfolge einhält und mindestens 7 Prozent seiner Ackerflächen so nutzt, dass die Nutzung besondere Umweltvorteile bringt“, so der Vorsitzende der AbL, Graefe zu Baringdorf.


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