Abstimmung über Glyphosatzulassung erneut vertagt

Gestern sollte im Fachausschuss des EU-Parlaments über die Wiederzulassung von Glyphosat entschieden werden. Nachdem die Verhandlungen seit März dieses Jahres wegen Uneinigkeit mehrmals vertagt wurden, kam es auch am 19. Mai nicht zu einer Entscheidung. Der zuständige Ausschuss des EU-Parlaments berät über den Vorschlag der EU-Kommission Glyphosat, nach Auslaufen der Zulassung im Juni 2016, erneut für 15 Jahre zuzulassen. Das Parlament schlägt vor, die Zulassung auf 7 Jahre zu begrenzen und den Einsatz nur noch für die Landwirtschaft zu gewähren.

 

Die Internationalen Behörde für die Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation WHO hatte den Wirkstoff 2015 als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ eingestuft. Vor wenigen Tagen stufte eine andere Studie der WHO das Mittel als „vermutlich nicht krebserregend“ ein und widersprach damit der IARC . Auch das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) kam zu dem Schluss, dass bei angemessener Verwendung keine Gefahr für den Verbraucher bestehe. Die europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) schloss sich dieser Einschätzung an. Sie ist, wissenschaftlich gesehen, maßgebend für Entscheidungen im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Parlaments, der sich im März 2016 bereits gegen eine Weiterzulassung für den Zeitraum von 15 Jahren ausgesprochen hatte.

 

Bis zur letzten Woche hatte die Bundesregierung noch die Tendenz im EU-Parlament mit „Ja“ zur Wiederzulassung zu stimmen, da die Verbrauchergefährdung nicht wissenschaftlich bewiesen sei. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks positionierte sich jedoch aus ebendiesem Grund und unter Hinweis auf ungeklärte gesundheitliche Gefahren dagegen. Da es in der Koalition keine einstimmige Position gibt, muss Deutschland sich bei der Abstimmung im EU-Parlament enthalten. Einige Länder wie beispielsweise Frankreich und Italien haben in den Verhandlungen mit „Nein“ gestimmt. So gab es aufgrund des Stimmgewichts keine Mehrheit für den Kommissionsvorschlag. Zu einer Zustimmung des EU-Parlaments zum Vorschlag der Kommission könnte es kommen, wenn sie ihren Vorschlag im Sinne der Empfehlung des Parlaments anpasst, d.h. sich für eine begrenzte Zulassung ausspricht.

 

Lehnt der Ausschuss des Parlaments den Vorschlag der Kommission weiter ab, so kann sie Einspruch beim Berufungsausschuss einlegen. Dessen Entscheidung wäre dann rechtsbindend. Die Entscheidung muss noch vor Auslaufen der Zulassung am 30. Juni getroffen werden. Christian Schmidt teilte mit, dass die Regierung in Brüssel eine befristete Zulassung zur Überbrückung bis zu einer abschließenden Abstimmung in Betracht zieht.

 

Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sieht eine mögliche Lösung in der Übergangsfrist, damit „Bäuerinnen und Bauern eine Möglichkeit haben, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen“, so Gertraud Gafus, Bundesvorsitzende der AbL. Es müsse wieder Leitlinie des Handelns sein, dass sämtliche biologische, mechanische und kulturtechnische Möglichkeiten ausgeschöpft werden, bevor Pestizide eingesetzt werden. Ackerbau ohne Glyphosateinsatz und nicht-chemische Verfahren des Pflanzenschutzes müssen deshalb verpflichtender Teil der landwirtschaftlichen Ausbildung, Forschung und Beratung werden, um die Weichen auf einen umwelt- und klimaschonenden Ackerbau zu stellen.

 


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