Aktionsbündnis Agrarwende geht ins Volksbegehren

Das Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg startete im März 2014 eine Volksinitiative „Gegen Massentierhaltung“, die innerhalb weniger Wochen 34.000 Unterschriften sammelte. Der Brandenburger Agrarausschuss lehnte alle Forderungen der Initiative ab, weswegen das Bündnis nun die nächste Stufe geht und ein Volksbegehren beantragt. Voraussichtlich wird es zwischen Juli und August starten.

 

Für eine erfolgreiche Volksinitiative wären 20.000 Unterschriften notwendig gewesen, im Januar legten die InitiatorInnen dem parlamentarischen Ausschuss für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft 34.000 Unterschriften und ihre Forderungen vor: Brandenburg solle nur noch artgerechte Tierhaltung fördern und das Kupieren von Schwänzen und Schnäbeln verbieten, ein Verbandsklagerecht einführen und einen Tierschutzbeauftragten einsetzen, den Einsatz von Antibiotika reduzieren und Grenzwerte von Immissionen verschärfen.

 

Anfang März entschied der Agrarausschuss negativ über alle Forderungen. Tatsächlich wurden die Förderungen für Massentierhaltungsanlagen sogar noch hochgesetzt: „Bei unveränderten Anforderungen an den Platzbedarf bei Schweinen, Hühnern und Puten ist der öffentliche Zuschuss von 35% auf 40% hochgesetzt worden. Dieses Vorgehen wird jetzt als "Premiumförderung" bezeichnet", so Friedhelm Schmitz-Jersch , Landesvorsitzender des NABU Brandenburg.

 

Mit dem jetzt beantragten Volksbegehren hat die Initiative ab derem offiziellen Beginn im Sommer diesen Jahres sechs Monate Zeit 80.000 Unterschriften zu sammeln. “Nachdem unsere Forderungen mittlerweile auch vom wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung für Agrarpolitik in der Tierhaltung bestätigt werden, gibt uns das zusätzlichen Aufwind” sagte Jochen Fritz, Biobauer aus Werder und Initiator des Volksbegehrens. “Es wird immer deutlicher, es bedarf einer baldigen Systemänderung in der jetzigen Nutztierhaltung, die aktuelle Tierhaltung erfährt bei Verbrauchern keine Akzeptanz mehr. Hier muss die Politik handeln und nicht auf den Markt verweisen.”

 

Die Unterschriften können im Gegensatz zur Volksinitiative bei einem Volksbegehren nicht direkt auf der Straße gesammelt werden, sondern die unterstützenden BürgerInnen müssen in einer amtlichen Auslagestelle oder per Briefeintragung unterzeichnen. Dieser wird per Post oder per E-Mail anzufordern sein. Im Falle eines erfolgreichen Volksbegehrens muss sich der Landtag erneut mit den Forderungen befassen. Wird das Begehren wiederum abgelehnt, käme es zum Volksentscheid.


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