Anhörung des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung

Mit einer Demo und einem offenen Brief an die Mitglieder des Brandenburger Landtags machten die Initiator*innen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung ihre Forderungen nach einer Kehrtwende in der Nutztierhaltung in Brandenburg deutlich. Am gestrigen Mittwoch fand die Anhörung der Forderungen in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Potsdam statt. Am 19. April wird der Landtag dann über das Volksbegehren entscheiden.

 

Das Volksbegehren gegen Massentierhaltung ist mit knapp 103 545 Unterschriften im Januar erfolgreich zu Ende gegangen. Das Volksbegehren fordert auf Landesebene ein Verbot des Abschneidens von Schwänzen und Schnäbeln in der Nutztierhaltung (Kupieren), sowie einen Landestierschutzbeauftragten. Zudem soll das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände für die effektive Durchsetzung von Tierschutzaspekten und ein Plus an Rechtssicherheit bei Stallbauten sorgen. Die Agrarförderung soll sich an der artgerechten Tierhaltung orientieren. Auf Bundesebene wird die Landesregierung aufgefordert, sich z.B. über Bundesratsinitiativen für einen stärkeren Immissionsschutz, die Reduzierung des Antibiotikagebrauchs und die Stärkung der gemeindlichen Mitbestimmung einzusetzen.

 

Während vor dem Landtag 70 Aktive aus dem Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg symbolisch die Kernforderungen über die nächste Hürde trugen, stellten die vom Bündnis benannten Experten Peter Kremer, Rechtsanwalt, und Eckehard Niemann, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, ihre Einschätzungen zu den Forderungen vor.

 

Insbesondere das vom Volksbegehren geforderte Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände stellt in der Auseinandersetzung mit der Landesregierung eines der Hauptstreitpunkte dar. Auch von Seiten des Landesbauernverbandes wurde immer wieder ein erhebliches Potential von Missbrauchstatbeständen und eine Klageflut in den Raum gestellt.“Es wird aber keine Klagewelle geben. Seit Einführung der ersten Klagemöglichkeit im Land Bremen im Jahr 2007 gab es – nach hier vorliegenden Erkenntnissen – kaum Klagen. In den einschlägigen Datenbanken finden sich zwei Urteile.” sagte Rechtsanwalt Peter Kremer.

 

In anderen Bundesländern, wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und teilweise Mecklenburg-Vorpommern, gibt es bereits Tierschutzbeauftragte, Verbandsklagerecht und eine Umstellung der Landwirtschaftsförderung. „Gerade angesichts der in Brandenburg besonders dominanten agrarindustriellen Tierhaltungs-Strukturen ist die rasche Umsetzung der Forderungen der Volksinitiative umso dringlicher.“ So Experte Eckehard Niemann.

 

Der Landtag wird am 19. April über den Antrag des Volksbegehrens entscheiden. Nimmt er den Antrag nicht an, kommt es zu einem Volksentscheid. In dem Fall würde es einen festgesetzten Abstimmungstag geben, an dem alle Stimmberechtigten mit „Ja“ oder „Nein“ über den Antrag abstimmen können. Der Landtag kann dem Volksbegehren einen alternativen Gesetzentwurf oder sonstigen Antrag entgegensetzen, über den zugleich mit dem Antrag des Volksbegehrens abgestimmt wird. Erfolgreich wäre die Abstimmung, wenn die Mehrheit der abgegeben Stimmen „ja“ wählt und diese 25 Prozent aller Abstimmungsberechtigten ausmacht.

 


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