Antibiotika: Landwirte müssen Verbrauch melden

In den letzten Monaten stand die besonders hohe Vergabe von Antibiotika in der Tiermast immer wieder in der Kritik. Nun wurde mit einer Novellierung des Arzneimittelgesetzes reagiert, welche am morgigen Dienstag in Kraft tritt. Die Bauern sind ab jetzt dazu verpflichtet, den Behörden alle sechs Monate zu melden, welche Antibiotika sie in welchem Umfang verabreicht haben. Falls zu viele Medikamente eingesetzt werden, können Prüfungen und Maßnahmen eingeleitet werden, um eine Minimierung zu erreichen. Durch den Aufbau einer solchen Datenbank kann erstmals genau abgeschätzt werden, wie hoch der deutschlandweite Verbrauch überhaupt ist. Das Hauptziel ist dann, die Vergabe deutlich zu reduzieren, um der zunehmenden Resistenzbildung bei lebenswichtigen Medikamenten entgegenzuwirken. Während Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt davon überzeugt ist, dass alle Beteiligten von den neuen Gesetzen profitieren, fordern die Grünen eine grundsätzliche Änderung der Haltungsbedingungen.


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