Bayer zieht BUND vor Gericht – Urteil nächste Woche

Am 11. März wird das Landesgericht Düsseldorf entscheiden, ob der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) seine Aussage, dass manche Pflanzenschutzmittel von Bayer CropScience für Bienen gefährlich sind, wiederholen darf. Anfang Dezember 2014 hatte Bayer eine einstweilige Verfügung gegen den BUND erwirkt, da dieser in seiner Informations-Broschüre „Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten – BUND Einkaufscheck“ VerbraucherInnen auf die Sachlage aufmerksam machte.

Der BUND bezog sich in der Broschüre auf zwei Bayer-Pestizide, die den Wirkstoff Thiacloprid beinhalten. Vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist dieser zugelassen und als „bienenungefährlich B4“ eingestuft. Aktuelle Forschungen belegen aber das Gegenteil: „Thiacloprid ist ein Nervengift und stört die Orientierungs- und Kommunikationsfähigkeit der Bienen erheblich. Das haben meine Versuche, die über mehrere Jahre liefen, klar aufgezeigt. Bienen, die nicht zu ihrem Stock zurückfinden werden nicht überleben“, sagte der Bienenexperte Randolf Menzel von der Freien Universität Berlin.

Benannt wurden die Produkte "Schädlingsfrei Calypso" und "Zierpflanzenspray Lizetan". Das darin enthaltende Tiacloprid gehört zu den Neonikotinoiden. Diese gelten als Mit-Auslöser des weltweiten Bienenvölkersterbens. Die EU-Kommission hat ab 1. Dezember 2013 die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst auf zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps eingeschränkt. Dagegen klagen die Hersteller Bayer und Syngenta derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof.

Am 23. Februar kam es im Fall Bayer gegen BUND zu einer ersten Verhandlung vor Gericht. Nächste Woche soll die gerichtliche Entscheidung zum Thema getroffen werden.

 


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