BUND gewinnt gegen Bayer vor Gericht

Heute entschied das Landgericht Düsseldorf, dass zwei Pflanzenschutzmittel von Bayer CropScience Bienen beeinträchtigen und es sich bei der Verpackungs-Aufschrift „nicht bienengefährlich“ um Irreführung handelt. In einer Broschüre hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit Hinweis auf enthaltene Tiaclopride erklärt, dass die Pestizide Bienen schädigen. Der Pharma-Konzern wehrte sich Anfang Dezember mit einer einstweiligen Verfügung gegen diese Aussage. Ende Februar war es zu einer ersten Gerichtsverhandlung gekommen.

Der BUND bezog sich in dem Informations-Papier auf die Pestizide "Schädlingsfrei Calypso" und "Zierpflanzenspray Lizetan". Vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist dieser zugelassen und als „bienenungefährlich B4“ eingestuft. Aktuelle Forschungen belegen aber das Gegenteil: „Thiacloprid ist ein Nervengift und stört die Orientierungs- und Kommunikationsfähigkeit der Bienen erheblich. Das haben meine Versuche, die über mehrere Jahre liefen, klar aufgezeigt. Bienen, die nicht zu ihrem Stock zurückfinden werden nicht überleben“, sagte der Bienenexperte Randolf Menzel von der Freien Universität Berlin. Neonikotinoide, wie Tiacloprid, gelten als Mit-Auslöser des weltweiten Bienenvölkersterbens. Die EU-Kommission hat ab 1. Dezember 2013 die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst auf zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps eingeschränkt. Dagegen klagen die Hersteller Bayer und Syngenta derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof.


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