Bundesrat für neue Gentechnik-Zulassungen

Der Bundesrat beharrt auf einer „grundlegenden Änderung des Zulassungsverfahrens“ für Gentechnik-Organismen. Am Freitag erinnerte die Länderkammer daran, dass EU-Staaten und -Parlamentarier das schon vor Jahren gefordert hatten. Einem Gesetzesentwurf, der einheitliche Gentechnik-Anbauverbote in Deutschland garantieren soll, schlossen sich zwei weitere Länder an - darunter auch das schwarz-grüne Hessen.

 

„Der Bundesrat weist darauf hin, dass schon seit vielen Jahren grundsätzliche Kritik am Zulassungsverfahren auf EU-Ebene für gentechnisch veränderte Pflanzen sowie Lebens- und Futtermittel geäußert wird“, heißt es in der am Freitag beschlossenen Stellungnahme. Darin wird auf entsprechende Appelle der EU-Umweltminister und der Europaabgeordneten in den Jahren 2008 und 2011 verwiesen. „Der Bundesrat bittet vor diesem Hintergrund die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Änderung des Zulassungsverfahrens von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in dem Sinne einzusetzen, dass die Risikoanalyse nicht ausschließlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erfolgt und die Kommission nicht ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten GVO zulassen kann.“

 

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