Bundesrat stimmt für Ende der \'Kleingruppenhaltung\'

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag einem Verordnungsantrag der Länder Niedersachsen und Rheinlandpfalz zugestimmt, der vorsieht, eine Übergangsfrist bis zum Verbot der sogenannten Kleingruppenhaltung von Legehennen bis 2023 (im Härtefall bis 2025) einzuführen. Ein Antrag der Bundesregierung, der eine Übergangsfrist bis 2035 vorsah war vormals gescheitert. Die „Kleingruppenhaltung“ wird von Tierschutz- und Umweltverbänden als tierqäulerisch angesehen. Der Antrag wird nun an das Bundeslandwirtschaftsministerium weitergeleitet. Ministerin Aigner hat aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes nur noch bis zum 31. März Zeit, die Verordnung in Kraft zusetzen. Lehnt sie dies ab, können die Bundesländer ab dem 1. April eigenständig Übergangsfristen festlegen.


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