Bundesregierung für mehr Tierwohl?

Gestern wurde gemeinsam von Bund und Ländern in Berlin eine grundlegende Reform zur Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums in Deutschland eingeleitet. Laut Bundesagrarministerin Aigner hat es seit Bestehen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung des Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) noch nie eine so weitreichende Überarbeitung gegeben. Vor allem soll das Tierwohl bei der Förderung mehr im Fokus stehen. Wer beispielsweise in Zukunft einen besonders tiergerechten Stall baut, soll mit bis zu 40 % der Investitionskosten gefördert werden. Doch den so „beherzten Vorschlägen folgen laue Beschlüsse“, kritisiert Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bunds Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). So machte die Landwirtschaftsministerin ihre Ankündigung nicht wahr, dass in Zukunft ausschließlich Investitionen für besonders artgerechte Stallbauten gefördert werden sollten. Eine Förderung erhalten weiterhin auch konventionelle Stallbauten (mit bis zu 20 Prozent). Die ambivalente Haltung der Bundesregierung zum Tierwohl zeigte sich auch gestern bei einer Abstimmung im Agrarausschuss des Bundestags. So wurde der Antrag der Grünen für „verbindliche Vorgaben für eine art- und bedürfnisangemessene Haltung“ bei Puten von der Bundesregierung abgelehnt. Dies ist besonders absurd, da mittlerweile sogar die Deutsche Geflügelwirtschaft einheitliche Haltungsvorgaben fordert.


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