Diskrepanz im Umgang mit Ackergiften

Kritiker des geplanten Freihandelsabkommens TTIP warnen, dass der Schutz vor möglicherweise gefährlichen Chemikalien geschwächt werden könnte. Ein aktueller Fall zeigt, wie unterschiedlich USA und EU mit Herbiziden umgehen. In den USA macht der Agrarkonzern Monsanto gute Geschäfte mit dem Wirkstoff Acetochlor – in der EU darf dieser seit 2013 nicht mehr verwendet werden. Doch Sojabohnen und Baumwollsamen, an denen das Ackergift haften kann, werden als Tierfutter importiert. Monsanto beantragte deshalb höhere Grenzwerte. Aus Sicht der EU gibt es jedoch nicht genug Daten, um Schäden am Erbgut oder Krebs auszuschließen.

 

In der EU gilt ein Rückstandshöchstgehalt von 0,01 Milligramm Acetochlor pro Kilogramm Sojabohnen oder Baumwollsamen. Monsanto beantragte schon vor einigen Jahren, die Obergrenze für Importe aus den USA auf 0,6 Milligramm pro Kilogramm zu erhöhen. Das entspräche den Werten der USA.

 


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