Diskussionen um neue EU-Ökoverordnung

Nachdem im März ein Entwurf zur Revision der EU-Ökoverordnung vorgelegt wurde, die von Bundesregierung, Bundesrat und der Agrarministerkonferenz als auch von den Bio-Verbänden in der Form abgelehnt wird, werden die Diskussionen in diesen Tagen wieder lauter. In einem Interview mit der taz am 18.11. führt der Grünen Politiker im Europäischen Parlament Martin Häusling konkrete Forderungen, die die neue EU-Ökoverordnung mit einbeziehen und umsetzen müsse, an. Dabei geht es ihm zunächst um die Kopplung der Tierzahl „an die Größe der Betriebsfläche“. Darüber könne wiederum Futtermittelproduktion reguliert und Überdüngung vermieden werden. Dabei müsse dann auch eindeutig definiert werden, „was ein Stall ist“, sodass es keine Möglichkeit gebe, agrarindustrielle Strukturen unter einem ökologischen Deckmantel zu verstecken. Die von der EU sehr niedrig angesetzte Pestizid-Menge in Öko-Produkten beschreibt er als verfehlt und hält das „Verursacherprinzip“ für angebracht, wenn es bei Kontrollen zu Überschreitungen der Grenzwerte komme. Zugleich sollen Kontroll- und Zertifizierungsstellen strenger in die Pflicht genommen werden, sodass Betrug früher auffiele.

 

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt traf sich vor wenigen Tagen mit EU-Agrarkomissar Phil Hogan in Berlin und betonte, „dass es ihm ein großes Anliegen ist, den rechtlichen Rahmen für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume so zu gestalten, dass die Vorgaben auch praktikabel sind.“ Die Erfahrungen der letzten Jahre würden zeigen, wo Überarbeitungen notwendig seien. Die Gefahr, das Wachstum der Branche mit zu harten Auflagen zu bremsen, sei groß und müsse unbedingt berücksichtigt werden. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), äußerte sich positiv dazu: „Es ist ein wichtiges Signal Deutschlands an die anderen EU-Staaten, dass Minister Schmidt die Untauglichkeit des vorliegenden Kommissionsvorschlags im EU-Agrarrat klar benannt hat. Wer den Öko-Landbau wirksam weiter entwickeln will, muss den vorliegenden Vorschlag zurückweisen und die bestehende Öko-Verordnung weiterentwickeln.“


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