Ehemaliger Verfassungsrichter kritisiert Kapitalgesellschaften in Landwirtschaft

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof äußerte sich besorgt über die Entwicklung der Agrarstruktur in Deutschland. Am Rande einer Veranstaltung zum Tag des Eigentums in Berlin sagte er: „Ich halte den zunehmenden Einstieg von Kapitalgesellschaften in die Landwirtschaft für bedenklich.“ Seiner Auffassung nach gefährden die Anonymität des Eigentums an diesen Unternehmen, die Orientierung der Unternehmensführung am Aktionärswert und insbesondere die Verstetigung des Unternehmens in der Struktur einer Kapitalgesellschaft statt ihrer Erneuerung durch Familiennachfolge die Funktionen, die das Privateigentum erfüllen soll. Kirchhof verweist außerdem auf die doppelte Funktion von persönlichem Eigentum in der Land- und Forstwirtschaft. Zum einen dient es der eigenverantwortlichen Eigentumsnutzung, zum anderen gewährleistet es in besonderer Weise die Erfüllung gesellschaftlicher Erwartungen an die Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft. Der heutige Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg fordert vom Staat, solchen Entwicklungen entgegenzutreten. Auch der Einführung einer Vermögenssteuer steht der ehemalige Richter kritisch gegenüber.


zurück zur Übersicht