EU-Agrarrat einigt sich auf Positionen zur GAP

Die Agrarminister der EU-Staaten haben sich gestern Nacht auf ihre Position zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014-2020 verständigt. Kernpunkte ihrer Einigung sind die Bestätigung einer Koppelung von mindestens 30% der Direktzahlungen an Greening-Bedingungen, darunter 5% ökologische Vorrangflächen für Betriebe über 15 ha, die allerdings nicht unbedingt einzelbetrieblich erbracht werden müssen und von denen viele Landwirte befreit sind. Generell sollen einige Auflagen mit einer Vielzahl von Ausnahmeregelungen versehen und damit abgeschwächt werden. Weiter sieht der Rat wie das Parlament auch eine Möglichkeit der Aufstockung der Direktzahlungen für die ersten Hektar vor, um kleinere Betriebe stärker zu fördern. Die Einführung dieser wie auch weiterer Regelungen, beispielsweise die Umschichtung von bis zu 15 % der Subventionen von der ersten in die zweite Säule und anders herum, obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten. So soll auch die Reduzierung und Kappung der Zahlungen für Größtbetriebe nur fakultativ sein und nicht direkt europaweit eingeführt werden.

Mit diesem Beschlusspapier geht der europäische Rat nun ab 11. April in die Abschlussverhandlungen mit Parlament und Kommission.


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