EU-Rat bestätigt schwache Agrarreform

Mit den Entscheidungen auf dem Treffen der EU-AgrarministerInnen diese Woche zum Ende des Trilogs sind nun auch die Details der EU-Agrarreform absehbar: 5% ökologische Vorrangflächen mit vielen Ausnahmen, keine deutlichen Kürzungen für Großbetriebe, weiterhin Koppelung der Direktzahlungen an Erzeugung möglich, 25% Zuschlag für Junglandwirte, keine Streichung der Exportsubventionen, Umschichtungen zwischen den Säulen, Kleinlandwirte-Flatrate bis 1.250 € und erhöhte Zahlungen auf erste Hektar optional. Nun geht es die kommenden Stunden bzw. Tage noch in die allerletzten Beratungen mit Parlament und Kommission und dann soll die Agrarreform für 2014-2020 stehen.

Mit diesen Vorabergebnissen steht für viele NGOs und PolitikerInnen aber schon fest, dass diese Reform dem Anspruch einer deutlichen ökologischen und fairen Umgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik nicht gerecht wird. U.a. wegen der fehlenden Kappung der Direktzahlungen an Großbetriebe und die schwachen Greening-Maßnahmen mit zu vielen Ausnahmeregelungen. Deshalb fordern sie von den einzelnen Mitgliedsstaaten die Spielräume in der nationalen Umsetzung auszunutzen, um die Reform aus ihrer Sicht doch noch zu einem kleinen Erfolg zu machen. Dabei haben sie insbesondere die Umschichtung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule und ein Aufschlag auf die Flächenprämie für die ersten Hektar eines jeden Betriebs im Blick.


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