Europäischer Agrarrat berät zum neuen Bio-Recht

Am Dienstag trafen sich die EU-Agrarminister in Luxemburg um über die Reform der EU-Ökoverordnung zu verhandeln. Im März wurde dazu ein Vorschlag von der EU-Kommission vorgelegt, der zu breiter Kritik führte. Beschlossen wurde vom Agrarrat eine allgemeine Ausrichtung, die sich laut Agrarminister Schmidt an Positionen des Bundestags, Bundesrats und den Öko-Verbänden orientiere.

 

Eine der wesentlichen Ergebnisse der Versammlung ist, dass es keine spezifischen Rückstandsschwellenwerte für Bio-Produkte geben soll. Das bedeutet, falls in Produkten Rückstände nicht zugelassener Stoffe gefunden werden, soll es nicht aufgrund eines speziellen Grenzwertes zur Dezertifizierung kommen. Nach Auffassung des Agrarrats müsse dann geprüft werden, ob es sich um ein einmaliges und unvermeidliches Problem handle. Staaten der EU, die nationale Schwellenwert-Regelungen getroffen haben, sind angehalten diese bis 2020 auslaufen zu lassen.

 

Jan Plagge, Vorstand des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) dazu: „Die Entscheidung der EU-Agrarminister verhindert, dass Bio-Bauern für die Pestizidanwendung ihrer Nachbarn haften müssen. Das ist eine gute Nachricht für die Bio-Bewegung und die Verbraucher, denn alles andere es wäre ein riesiger Bremsklotz für die Ausdehnung von Bio gewesen.“

 

Weiterhin solle es auf Öko-Betrieben jährlich vor-Ort-Kontrollen geben, wobei diese in Ausnahmefällen seltener durchgeführt werden können. Mindestens jedoch alle 30 Monate, sofern der Betrieb nicht gegen Auflagen verstoßen habe. Ab 2018 gelten zudem auch für EU-Staaten ohne eigene Ökovorschrift die EU-Richtlinien.

 

Laut Felix Prinz zu Löwenstein, BÖLW-Vorsitzender, bleibt der Agrarrat mit den getroffenen Kompromissen dennoch hinter den Erwartungen der Öko-Branche zurück: „ Es ist dem Rat nicht gelungen, für eine sinnvolle Weiterentwicklung des bestehenden Bio-Rechts zu sorgen. Besonders bei den wichtigen Bio-Importregeln ist die Ratsposition unzureichend.“ Er fordert, die jährliche Kontrolle von Bio-Betrieben zu sichern, für Importregeln zu sorgen, die sicher sind sowie umgesetzt werden und den Entwicklungsändern damit ermöglichen, weiter Bio zu produzieren.

 

Im Herbst diesen Jahres beginnen die Verhandlungen zwischen Europa-Rat, -Parlament und Kommission, die das neue Bio-Recht aushandeln sollen.


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