Gemeinsamer Aufruf gegen CIBUS Raps: Keine Gentechnik durch die Hintertür!

Gentechnikhersteller haben in den letzten Jahren neue Manipulationsmethoden herausgebracht, um direkt in das Erbgut von Tieren und Pflanzen einzugreifen. So gezüchtete Pflanzen gelten derzeit nicht als gentechnisch veränderte Organismen (GVOs). Bleibt es dabei, könnten diese Pflanzen ohne Sicherheitsprüfung, ohne Regulierung und ohne Kennzeichnung in Deutschland angebaut werden.

 

Derzeit findet auf europäischer Ebene eine Risikobewertung der neuen Manipulationsmethoden auf Grundlage der EU-Richtlinien 2001/18/EG und 2009/41/EG sowie des GenTG statt. Vor Herbst 2015 kann nicht mit einer rechtlich bindenden Aussage gerechnet werden. Nun griff das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), unter der Leitung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), einer Entscheidung auf europäischer Ebene vorweg. Das BVL sicherte dem US-Unternehmen Cibus zu, dass seine Herbizid-toleranter Rapssorte, die mit dem Rapid Trait Development System entwickelt wurde, keine Gentechnik sei, obwohl hierbei das Erbgut durch die Einführung kurzer, synthetischer DNA-Sequenzen (Oligonukleotide) verändert wird. Trotzdem wird dieser Raps von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt und dem BVL nicht als gentechnisch verändert im Sinne des Gentechnikgesetzes eingestuft. In einem Aufruf appellieren nun rund 30 Umwelt- und Landwirtschaftsverbände an den Bundeslandwirtschaftsminister, diesen Bescheid unverzüglich aufzuheben sowie dafür Sorge zu tragen, dass Pflanzen und Tiere, deren Erbanlagen mit so genannten „neuen Züchtungs-Techniken“ verändert wurden, in der EU einer systematischen Sicherheitsprüfung, Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Organismen unterworfen werden. Nur so könne Freisetzung und Anbau dieser neuen gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland verhindert werden.


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