Gesetz zum Wegwerfstopp von Lebensmitteln

Im Mai vergangenen Jahres schickte die französische Regierung ein Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung auf den Weg – nun ist es zum Beschluss gekommen. Französische Supermärkte mit einer Größe von über 400 Quadratmetern sind nun verpflichtet, unverkaufte Ware entweder an gemeinnützige Organisationen abzugeben oder günstiger im Laden anzubieten. Bei Verstoß drohe eine Geldstrafe von bis zu 75.000 Euro oder zwei Jahre Gefängnis. So könne die Abfallmenge bis 2025 um die Hälfte gesenkt werden.

 

In Deutschland verwehrt sich das Agrarministerium weiterhin, gesetzlich gegen die Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel vorzugehen. Die seit 2012 laufende Initiative „Zu gut für die Tonne“ informiert und adressiert Privathaushalte, das eigene Konsum- und Verschwendungsverhalten zu hinterfragen.

 

Das allein reiche allerdings nicht aus, um eine wirkliche Verbesserung zu erwirken. „Das französische Vorbild hat im letzten Jahr Zehntausende Menschen motiviert, nach der Rolle des Handels beim Wegwerfen von Lebensmitteln zu fragen. Jetzt zeigt Frankreich, dass man dort nicht bereit ist, auf freiwillige Maßnahmen der Supermärkte zu warten. Weil das Gesetz für alle Märkte ab einer bestimmten Größe gilt, ist es nun für die Händler kein Wettbewerbs-Nachteil mehr“, so Jutta Sundermann von Aktion Agrar.

 

Das französische Vorbild beflügelt indes den Kampf vieler Organisationen, die seit Sommer letzten Jahres mit Appellen und Unterschriftenaktionen ihre Forderung nach gesetzlichen Wegwerfstopps in die Öffentlichkeit bringen. Die Kampagne „Leere Tonne“ von Aktion Agrar, BUNDjugend, foodsharing und Slow Food Youth sammelte bereits über 40.000 Unterschriften und diskutierte am Welternährungstag sowie in der Vorweihnachtszeit mit Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen.

 

zur Seite von Aktion Agrar mit der Kampagne "Wegwerfstopp für Supermärkte!": www.aktion-agrar.de/wegwerfstopp/


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