Haltungsverbot für Schweinezüchter Straathof

Adrianus Straathof, einer der größten Schweineproduzenten Europas, wurde mit einem Tierhaltungsverbot belegt. Nicht zum ersten Mal stand er tierschutzrechtlich in der Kritik. Drei Tage lang wurde im März 2014 die Mastanlage Gladau bei Ganthin in Sachsen-Anhalt in einer Großrazzia durchsucht, woraufhin nun das „Tierhaltungs- und Betreuungsverbot“ folgte.

Laut der Amtstierärztlichen Stellungnahme seien den Schweinen in Gladau "erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen, Leiden und Schäden" zugefügt worden. Darunter zählen unbehandelte Verletzungen, präventive Vergabe von Antibiotika und grundloses und unsachgemäßes Töten von Ferkeln.

Das Verbot gilt für Straathof persönlich und bundesweit. In allen Betriebe, die von ihm als Geschäftsführer oder Eigentümer geleitet werden, dürfen ab Ende November gegebenenfalls keine Schweine mehr gehalten werden. Der Bescheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Anwaltschaft Straathofs legte Widerspruch ein.

Noch nie ist in dieser Größenordnung gegen einen Tierproduzenten vorgegangen worden, weswegen ein Durchbruch in tierschutzrechtlicher Hinsicht erhofft werden kann. Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., äußerte sich zunächst zufrieden über die rechtliche Konsequenz gegen Straathof: „Dies ist ein sehr positives Signal für unsere Forderung Bauernhöfe statt Agrarfabriken. Industrielle Tierhaltung ist Tierquälerei und wer nachweislich Tiere quälen lässt, hat in der Haltung und Betreuung von Nutztieren nichts zu suchen.“ Auch die AbL und andere Verbände hatten Strafanzeige gestellt.


zurück zur Übersicht