Irreführende Werbung bei Lebensmitteln verboten

Die Bilanz ist ernüchternd: 44.000 Anträge zur Zulassung hatten die Hersteller der EU eingereicht. Es ging um Werbesprüche, die positive gesundheitliche Effekt der beworbenen Lebensmittel vermittelten. Die EU fasste die Anträge mit starker Ähnlichkeit zusammen und übrig blieb eine Liste mit rund 4500 Anliegen. Gerade einmal 222 der sogenannten Health-Claims wurden als wissenschaftlich fundiert eingeschätzt und dürfen weiterhin verwendet werden. Rund 1.600 Anträge wurden abgelehnt – der Rest steht kurz vor der Entscheidung. Doch auch bei den zugelassenen Slogans sind „einige Anpassungen bei der Formulierung“ erlaubt, so die EU-Kommission. Das kritisiert Anne Markwardt von Foodwatch. „Am besten wären gar keine Gesundheitsaussagen“, sagt sie der Tageszeitung „taz“. Die Hersteller können jetzt noch bis Dezember schon verpackte Produkte verkaufen. Danach sind nur noch Aussagen erlaubt, die auf der ständig aktualisierten Liste der EU-Kommssion zu finden sind.


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