Klage gegen „Kükentöten“ abgelehnt: nächste rechtliche Schritte folgen

Nachdem das Landgericht Münster, die im Februar eingereichte Klage gegen das massenhafte und routinemäßige Töten von Küken abgelehnt hatte, legte die Staatsanwaltschaft Münster nun Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm ein. Die Staatsanwälte hatten gegen die Brüterei Brinkschulte in Nordrhein-Westfalen geklagt, um die Frage nach der Legalität dieses Verfahrens grundsätzlich und bundesweit zu stellen. Gegebenenfalls solle bis vor den Bundesgerichtshof gegangen werden.

 

Die derzeitige Praxis in deutschen Brütereien ist es, männliche Nachkommen von Legehennen direkt nach dem Schlüpfen zu vergasen oder zu schreddern. Jährlich betrifft das ungefähr 50 Millionen Tiere. Sie sind aus ökonomischer Sicht wertlos, da sie keine Eier legen und durch ihre Züchtung nicht als Masthähnchen geeignet sind.

 

Dieses Verfahren stellt derzeit keinen Straftatbestand dar, gleichwohl bereits mehrfach Klage dagegen erhoben wurde. Das Tierschutzgesetz hält grundsätzlich den Schutz des Tieres als „Mitgeschöpf“ fest, dem „ohne vernünftigen Grund“ kein Schmerz oder Leid zugefügt werden darf. Derzeit wird jedoch die im Grundgesetz gesicherte Berufsfreiheit vor den Tierschutz gestellt und somit der „vernünftige Grund“ ausgehebelt.

 

Im November 2015 wurde die Forderung des Bundesrates, das Töten männlicher „Eintagsküken“ sofort zu stoppen von der Bundesregierung abgelehnt. Agrarminister Christian Schmidt begründete die Entscheidung damals so, dass ein Verbot ohne Alternative die Geflügelhaltung ins Ausland verlagern würde. Sein Ziel sei hingegen, dass Töten 2017 zu beenden, durch eine Geschlechterbestimmung der Tiere im Ei.

 

Kritiker verweisen darauf, dass diese Früherkennung des Geschlechts für den einzelnen Betrieb zu kostenintensiv sei und grundsätzlich nichts am Problem des überflüssigen Lebens durch einseitige Züchtungen ändern würde. „Nachhaltig und im Sinne des Verbrauchers sind einzig und allein die Erhaltung und die Zucht von Zweitnutzungsrassen, wo das genetische Material nicht in der Hand weniger großer Konzerne liegt“, so Friedrich Ostendorff, Agrarsprecher der Grünen.

 


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