Kritik an der Förderung von Brandenburgs Tierfabriken

Anlässlich der neuen EU-Förderperiode wurde Ende letzten Jahres eine „Kleine Anfrage“ an die Brandenburger Landesregierung zu Förderungskriterien bei Tierhaltungsanlagen gestellt. Nach Veröffentlichung der Antworten gab es heftige Kritik von Bündnis 90 / Die Grünen und dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), da keine höheren Anforderungen an das Tierwohl gestellt würden, wie von der Landesregierung behauptet. Lediglich Minimalstandards würden verlangt und häufig fiele die Förderung höher aus als zuvor.

Brandenburger Landwirte können Unterstützung für Ställe und Anlagen zur Tierhaltung beantragen. Während in der Förderperiode 2007 bis 2013 Massentierhaltungsanlagen einheitlich mit 35 % gefördert wurden, ist in der Periode von 2014 bis 2020 eine Basisförderung mit 20 % und eine Premiumförderung mit 40 % geplant.

Benjamin Raschke, agrarpolitischer Sprecher der Brandenburger Grünen, kritisiert, dass zu einem Großteil alte Auflagen übernommen wurden, die Förderung dafür aber aufgestockt. In der neu eingeführten Basisförderung seien die Standards zum Teil sogar gesenkt worden: „Investitionen in Stallbauten für Mastschweine, Legehennen, Mastputen oder Masthühner keinerlei Anforderungen mehr an Mindestflächen für die Tiere geknüpft, die über die niedrigen Standards der Nutztierhaltungsverordnung hinausgehen.“

Auch der BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat kritisiert, dass Anlagen die nur minimal über den gesetzlichen Mindeststandards für die Tierhaltung liegen, gefördert werden und nennt konkrete Zahlen: „Für Schweine ist bei Gruppenhaltung für die neue 40 %-Förderung wie bei der alten 35 %-Förderung eine Buchtlänge von 3,36 m vorgeschrieben. Für den selben Standard gibt es 5 % mehr Förderung. Für die 20 %-Förderung reichen 2,80 m. Für Masthühner ist für die neue 40-%-Premiumförderung wie nach der alten 35 %-Förderung eine Besatzdichte unter 25 Kilogramm pro Quadratmeter vorgeschrieben. Somit gibt es mehr Förderung für die gleiche Tierdichte. Für die neue 20 %-Basisförderung gibt es keine verbindliche Begrenzung der Besatzdichte, die über die Begrenzung von 39 Kilogramm je Quadratmeter der Nutztierhaltungsverordnung hinausgehen würde. Das bedeutet drei Viertel der Fläche eines DIN-A 4-Blattes für einen Broiler.“

 


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