Neue Gentechnik-Verfahren auch als Gentechnik kennzeichnen

67.000 Unterschriften übergab ein breites Bündnis von 27 Verbänden dem Agrarministerium. Sie fordern, neue Gentechnik-Verfahren wie „CRISPR“ gemäß dem Vorsorgeprinzip einer Risikoprüfung und entsprechender Kennzeichnung zu unterlegen. Im Unterschied zu bisher herkömmlichen Gentechnik-Verfahren ändern sie das Erbgut von Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen mit Enzymen und werden derzeit vom Verbraucherschutzministerium nicht als Gentechnik eingestuft.

 

In der „klassischen Gentechnik“ gelangen mit Hilfe der sogenannten „Gen-Kanone“ ganze Gene ungerichtet in eine Zelle und verändern die Erbinformation eines Organismus. Im Gegensatz dazu nutzen die neuen Technologien, die als „Genome Editing“ zunehmende Popularität erfahren, den natürlichen Reperaturmechanismus der Zellen aus, um Änderungen am Erbgut zu erzielen. Doch auch diese Form des Eingriffs in die DNA kann zu ungewollten Genveränderungen und unvorhersehbaren Nebeneffekten führen.

 

So wurde beispielsweise der herbizidresistente Cibus-Raps der US-Firma CIBUS entwickelt und löste eine europäische Kontroverse aus, da „Gentechnik“ zunächst ein juristischer Begriff und eine Entscheidung ist. Die Definition neuer Techniken als Gentechnik legt zugleich fest, welche Pflanzen das Gentechnik-Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Da Gentechnik in der EU als Risikotechnologie gilt, ist es sehr viel teurer Gentech-Pflanzen auf den Markt zu bringen und es ist mit hohen Auflagen verbunden. Damals hatte eine Klage gegen den CIBUS-Raps dafür gesorgt, nicht ausgesät wird – das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hatte den Raps unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgewunken.

 

"Konventionell und ökologisch wirtschaftende Bauern und Verbraucherinnen akzeptieren keine Gentechnik durch die Hintertür. Wir sind gut beraten, uns keine neuen Risikotechnologien auf den Acker, in den Stall und auf den Teller zu holen. Die Erfahrung mit den Gentechnik-Konzernen zeigt: Gewinne werden gerne einkassiert, Risiken und Kosten auf die Allgemeinheit verteilt. Mit uns nicht“, so Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).

 


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