NRW stärkt Klagerecht von Tierschützern

In Nordrhein-Westfalen hat die rot-grüne Landesregierung einen Gesetzesentwurf zum Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen verabschiedet. \"Damit wird erstmalig ein gleichwertiger Rechtsschutz zwischen Tiernutzern und Tieren hergestellt“, feiert Verbraucherminister Remmel die Neuerung. Den Tierschützern wird durch das Gesetz die Möglichkeit eingeräumt, gegen die Genehmigung zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln sowie gegen die Erlaubnis zum Bau neuer Ställe und gegen Tierversuche zu klagen. Bisher konnte man in dem Bundesland nur klagen, wenn das eigene Interesse berührt ist, also nur von Tiernutzern. In Bremen ist das Verbandsklagerecht bereits seit 2008 geltendes Recht. Remmel sieht in dem Konzept einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz und rät anderen Bundesländern der Initiative zu folgen.


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