Rechtlich bedenklich: Vorläufiges Inkrafttreten von CETA

Wie vor wenigen Tagen bekannt geworden ist, will Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA ohne die Zustimmung der nationalen Parlamente vorläufig in Kraft treten lassen. Der Bundestag hat so keine Möglichkeit, mit einer Abstimmung einzugreifen. Kritiker fürchten, dass so undemokratisch Fakten geschaffen werden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

 

2014 hatte Gabriel noch verlauten lassen, dass ein Abschluss des Abkommens nur durch europäische Zustimmung nicht in Frage käme. Dieses Versprechen bricht er nun, auch wenn CETA erst dann in Gesamtheit in Kraft treten solle, wenn die nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten zugestimmt haben. Dies dauert zwischen zwei und vier Jahren – ein Zeitraum in dem durch das vorläufige ein tatsächliches Inkrafttreten sehr viel wahrscheinlicher würde.

 

Es sei „verfassungsrechtlich wie demokratiepolitisch unakzeptabel, dass die vorläufige Anwendung eines Abkommens an den Parlamenten vorbei erfolgt“, heißt es in einem Gutachten des Europa- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Wolfgang Weiß von der Universität Speyer. Tatsächlich sei das auch Praxis in der EU, jedoch gehöre CETA zu den „umfangreichen Freihandelsabkommen der neuen Generation“ und seien deshalb „von hoher politischer Bedeutung“, da sie „die Handelsbeziehungen auf eine völlig neue Grundlage“ stellten und den „Entscheidungsraum des deutschen Gesetzgebers“ berührten.

 


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