Start der Europäischen Bürgerinitiative

Seit April können sich EU-Bürger mit einer „europäischen Bürgerinitiative“ an die Kommission wenden und sie auffordern ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Dazu müssen innerhalb von einem Jahr eine Millionen Unterstützer (0,2 Prozent aller Europäer) aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedsstaaten gefunden werden. Dabei entscheidet jedes Mitgliedsland eigenständig, welche Daten nötig sind, um sich an einer Initiative zu beteiligen. Nicht in jedem Land genügen, wie in Deutschland, Name, Geburtsdatum und Unterschrift. Wurden die Voraussetzungen erfüllt, ist die Kommission lediglich dazu verpflichtet, über das jeweilige Thema zu beraten.


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