Straathof: Tierhaltunghaltungsverbot ausgesetzt

Im November letzten Jahres wurde gegen den niederländischen Schweinezüchter Adrianus Straathof ein bundesweit wirkendes Tierhaltungsverbot verhängt. Sachsen-Anhalts Oberverwaltungsgericht hat dieses nun außer Kraft gesetzt, da die derzeit vorliegenden Beweise dafür nicht ausreichend seien.

 

Zur Begründung argumentiert das Gericht, das keine konkrete Gefahren für „wichtige Gemeinschaftsgüter“ vorlägen: Straathof habe seine Position als Geschäftsführer aufgegeben und externen Bevollmächtigten eingestellten. Darüber hinaus hätten Behörden anderer Bundesländer, in denen Straathof auch Schweineanlagen betreibt, keine so schwerwiegenden tierschutzrechtlichen Verstöße festgestellt.

 

In der damaligen Begründung des Berufsverbots wurden schwerwiegende Mängel bei der Versorgung, Unterbringung und Pflege angeführt. Zudem seien Tiere „ohne vernünftigen Grund“ und ohne Betäubungsmittel getötet wurden, was nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 TierSchGeine eine Straftat darstellt. Auch wurden in anderen Bundesländern schon zuvor Geldstrafen wegen Tierschutzverstoßes verhängt, in

 

Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise 163.000 Euro. Der dortige Landwirtschaftsminister Backhaus äußerte sich damals dazu: "Diese Tierhaltung hat nichts mehr mit Landwirtschaft zu tun. Wir werden alles daran setzen, dass Missstände weiter aufgedeckt werden und konsequent verfolgt werden."

 

Straathofs Anwälte hatten mehrfach Anträge zur Aufhebung des Berufsverbots eingereicht, die bis zuletzt immer abgelehnt worden. Ende Februar sollte das Gerichtsverfahren gegen den Schweineproduzenten beginnen, jedoch wurden zwei Tage vorher wichtige Akten bei einem Einbruch gestohlen.

 


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