Streit um \'Kleingruppenhaltung\'

Der Vorschlag der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Niedersachsen eine Übergangsfrist für die Umstellung der sogenannten Kleingruppenhaltung bis 2023 einzuführen, wird am heutigen Donnerstag im Agrarausschuss im Bundesrat diskutiert. Die Länder stützen sich bei ihrem Vorschlag auf ein Gutachten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft und gehen damit weiter als die Bundesregierung, die ursprünglich eine Frist bis 2035 vorschlug. Der Unterschied zur konventionellen Käfighaltung besteht bei der Kleingruppenhaltung im Wesentlichen darin, dass die Kleingruppenhaltung statt 550 cm² pro Henne eine Fläche von 800 cm² pro Henne hat und über ein Nest, ein Einstreubereich und Sitzstangen verfügt. Tierschutzverbände kritisieren, diese Haltungsform bringe keinerlei Verbesserung, da bekannte Probleme, wie das Abtrennen der Schnabelspitzen, mangelnde Hygiene und Platzprobleme nach wie vor bestünden.


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