Strengere Vorgaben für Tiermastanlagen

Das Bau- und Verbraucherministrium haben sich über einen Gesetzentwurf geeinigt der schärfere Vorschriften für Tiermastanlagen vorsieht. So soll bei gewerblichen Anlagen, für die wegen der großen Tierzahl eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht ist, künftig eigens ein Bebauungsplan erforderlich werden. Schon ab 1.500 Schweinen oder 15.000 Stück Geflügel sollen Behörden eine Voruntersuchung anordnen können, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.


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