Tierschutz-Sieg: Tötung von Eintagsküken verboten

Es ist eine sehr erfreuliche Nachricht für den Tierschutz: In NRW ist die europaweit gängige Praxis des Schredderns bzw. Vergasens von männlichen Küken kurz nach ihrer Geburt verboten worden. Da der männliche Legehennennachwuchs weder Eier noch Fleisch produziert werden die Tiere getötet. Die Landesregierung beruft sich mit ihrem Beschluss auf eine Bewertung der Staatsanwaltschaft Münster, welche in einem Verfahren gegen eine Brüterei festgestellt habe, dass das Töten der jungen Hähnchen tierschutzwidrig sei. Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) sieht die Vorgehensweise als absolut grausam an, denn „hier werden Lebewesen zum Abfallprodukt der Landwirtschaft“. In NRW sind von der Entscheidung 15 kleinere Brütereien betroffen, von welchen sich bereits Widerstand regt. Da Anweisungen fehlen, was mit den Küken nun geschehen soll und keine Übergangsfrist vorgesehen ist sind erste Klagen angekündigt worden.


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