Unterschriften-Übergabe der Volksinitiative gegen Massentierhaltung an den Brandenburger Landtag

Im März startete das Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg die Volksinitiative „Stoppt Massentierhaltung!“. Innerhalb kurzer Zeit wurden die notwendigen 20.000 Stimmen gesammelt. Heute wurden 33.784 Unterschriften mit einer Kundgebung vor dem Brandenburger Landtag in Potsdam übergeben.

Das Aktionsbündnis besteht aus 42 Organisationen und Bürgerinitiativen aus den Bereichen Umwelt-, Tierschutz und Ökologischem Landbau, die mit diesem Instrument der Volksgesetzgebung zentrale Forderungen gegen die industrielle Tierhaltung auf die politische Tagesordnung bringen. Der Landtag ist nun verpflichtet, binnen vier Monaten eine Entscheidung zu treffen. Vorher haben die Initiatoren das Recht auf Anhörung vor dem zuständigen Ausschuss.

Die Forderungen der Volksinitiative im Einzelnen:

- Die Initiative fordert alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die stetige Ausbreitung der Massentierhaltungsanlagen in Brandenburg zu unterbinden.

- Es soll ausschließlich die artgerechte Haltung von Tieren finanziell gefördert werden.

- Das Abschneiden („Kupieren“) von Schwänzen und Schnäbeln soll auch in Ausnahmefällen verboten werden.

- Der Schutz der Tiere im Land Brandenburg soll durch die Berufung eines/einer Landestierschutzbeauftragten gestärkt werden.

- Den Tierschutzverbänden soll ein Mitwirkungs- und Klagerechte zum Wohl der Tiere eingeräumt werden, damit der im Grundgesetz verankerte Tierschutz wirksam umgesetzt wird.

Weiterhin fordert das Aktionsbündnis die Landesregierung auf, sich für die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Bundesrat einzusetzen, um auf Bundesebene:

- eine Verschärfung des Immissionsschutzrechtes zu erwirken, um Menschen vor Belastungen durch Gerüche und Bioaerosole (insbesondere Keime, Endotoxine und Pilze) und Ökosysteme vor Ammoniakbelastungen und anderen Immissionen wirksam zu schützen,

- die Düngemittelverordnung zu novellieren, um die Nährstoffüberschüsse in der Landwirtschaft wirksam zu begrenzen,

- den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung zu reduzieren, insbesondere durch eine lückenlose Dokumentation der Antibiotikagabe und die Durchsetzung der Einzeltierbehandlung bei Krankheiten,

- das Selbstbestimmungs- und Mitspracherecht der Kommunen bei Genehmigungsverfahren von Anlagen der Massentierhaltung zu stärken, insbesondere das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB als Ermessensentscheidung auszugestalten

 


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