Volksbegehren und Landesregierung finden Einigung

Kurz vor der Landtagssitzung am 19. 4., bei der über Annahme oder Ablehnung des Volksbegehrens entschieden worden wäre, ist es in den vorrangegangenen Verhandlungen zwischen dem Aktionsbündnis Agrarwende und den einzelnen Landtagsfraktionen zu einer Einigung gekommen. Die Landesregierung wird das Volksbegehren unter Abänderung einiger Punkte annehmen. Der Volksentscheid wird folglich nicht stattfinden.

 

Das Volksbegehren gegen Massentierhaltung hatte im Januar 2016 die benötigten 80.000 Unterschriften gesammelt und konnte damit den Antrag erneut vor dem Landtag einbringen. Die Kernforderungen wie das Verbot des Kupierens von Schwänzen und Schnäbeln, die ausschließliche Förderung von artgerechten Haltungssystemen, der Einsatz eines Tierschutzbeauftragten und die Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände wurden letztendlich von 103.000 Brandenburgern unterstützt.

Die zentralen Elemente der Einigung umfassen die Erarbeitung eines Tierschutzplans mit dem Ziel, dass das Kupieren bis 2019 verboten, die Anwendung von Antibiotika weiter reduziert und die Haltungsbedingungen allgemein verbessert werden sollen. Die Schaffung eines Landestierschutzbeauftragten soll das Tierwohl, besonders in sehr großen Mastanlagen, sicherstellen und kontrollieren. Er soll unabhängig und nicht weisungsgebunden als Anlaufstelle für Bürger und Verbände fungieren und Missständen nachgehen. Mit dem Einbau von Filteranlagen ab 10.000 Mastschweinen sollen Investoren durch einen hohen Investitionsbedarf abgeschreckt werden. Zudem sieht die Einigung vor, dass Förderungen künftig flächengebunden vergeben und gedeckelt werden. Lediglich das Verbandsklagerecht konnte nicht durchgesetzt werden. „Es schmerzt, dass wir es nicht geschafft haben, die SPD davon zu überzeugen, dass es sich um ein verfassungsrechtliches Grundrecht und somit Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat handelt.“, so Ellen Schütze, stellvertretende Vorsitzende des Brandenburger Tierschutzbundes.

 

Bauernverband und Bauernbund sehen in der Einigung einen faulen Kompromiss. Laut Bauernbund-Vorstand Reinhard Benke schaffe man „weitere Verbote und Vorschriften mit denen der Staat den Bauern künftig noch mehr in die Produktion reinreden kann.“ Man sehe nicht, wie Großmastanlagen künftig verhindert werden sollten, wenn die Auflagen für alle Bauern gelten. Der Bauernbund hatte vorgeschlagen ausschließlich sehr großen Mastanlagen die Baugenehmigung zu verwehren.

 

Am 19. 4. wird das Ergebnis parlamentarisch beschlossen. Das Aktionsbündnis wolle vor allem den Prozess um die Erarbeitung des Tierschutzplans konstruktiv begleiten und die Umsetzung der beschlossenen Einigung kritisch verfolgen.

 


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