Frankreich will Neonicotinoide komplett verbieten

Dem aktuellen Verhandlungsstand nach kommt es bereits ab 2018 zu einem Totalverbot der hochwirksamen Insektengift-Gruppe der Neonicotinoide in Frankreich. Die Nationalversammlung arbeitet derzeit an einem Gesetz zum Erhalt der Biodiversität, in dem u.a. die Zusammenführung sämtlicher umweltrelevanter Institutionen zu einer Agentur geregelt werden soll. Im Rahmen dessen wird das Total-Verbot behandelt, dessen Inkrafttreten nun immer wahrscheinlicher wird. Bisher gibt es in der EU nur Einzel-Verbote.

 

Neonicotinoide Wirkstoffe werden in der Landwirtschaft als Insektizide eingesetzt. Sie greifen in das Nervensystem der Insekten ein und führen so zum Tod. Der Großteil der Neonicotinoide wird als Beizmittel verwendet, das heißt, dass die Samenkörner mit dem Wirkstoff imprägniert werden und dieser so mit dem Wachstum die gesamte Pflanze durchzieht. In Deutschland gilt seit 2008 ein Verbot für die Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid als Beizmittel für Mais. Nach Untersuchungen des Julius Kühn Instituts hat sich der Abrieb von gebeizten Maiskörnern auf große Teile blühender Felder gelegt und führte nachweislich zum Massensterben und Schäden an 11.000 Bienenvölkern. Des Weiteren brachte eine niederländische Studie den Rückgang der Feldvogelpopulation mit dem Rückgang des Insektenangebots in mit Neonicotinoiden stark belasteten Regionen in Zusammenhang. Seit 2013 gilt ein EU-weites Teilverbot für diese drei Wirkstoffe.

 

Vor dem Hintergrund neuester Erkenntnisse aus der Forschung sollen die Risiken eines Einsatzes der bekanntesten neonicotinoidhaltigen Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid bis Januar 2017 durch die European Food Safety Authority (EFSA) neu bewertet werden. Frankreich kündigte an, sich aufgrund der Einschätzung der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für ein EU-weites Totalverbot einzusetzen.

 

++++ Update 31.03.2016: ++++

Laut einem Artikel der Süddeutschen Zeitung plant das Agrarministerium um Christian Schmidt (CSU) das Verbot der o.g. Wirkstoffe aufzuweichen. Der der Süddeutschen vorliegende Entwurf sehe das Aufheben des Handelsverbots von gebeiztem Saatgut auf dem deutschen Markt für bestimmte Wintergetreidesorten vor. Mit einer Eilverordnung war der Einsatz von behandeltem Saatgut im Sommer 2015 verboten worden. Begründung war damals der Schutz der Bienen vor giftigen Stäuben Da dieser Beschluss nur sechs Monate gültig ist, sei eine Neuregelung nun nötig. Die Toxizität der Stoffe wird jetzt als vertretbar eingestuft, solange bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden. Der deutsche Berufsimkerverband fordert, dass der Entwurf zurückgezogen wird und beruft sich dabei auf Studien, die die Bienengefährlichkeit nachgewiesen haben.

 

Pressemitteilung vom Julius Kühn-Institut zum massenhaften Bienensterben in Baden-Württemberg in 2008 unter: idw-online.de/de/news264587

 


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