Straathof erneut vor Gericht

Letzten Dienstag erschien Adrianus Straathof zur Abwechslung als Kläger im Oberverwaltungsgericht Magdeburg, da er sich gegen den Vorwurf der nicht tiergerechten Haltung wehren wollte. Das Gericht bestätigte jedoch das ausgesprochene Tierhaltungsverbot und bestätigte somit den Vorwurf mangelnder Kastengröße. Das ruhende Verfahren gegen den „Schweinebaron“ kann nun wieder aufgenommen werden.

 

Das Oberverwaltungsgericht verwies beim Urteil auf die Tierschutznutztierverordnung, die regelt, dass schwangere Sauen und Mutterschweine mit kleinen Ferkeln im Liegen ihren Kopf und ihre Beine ungehindert ausstrecken können müssen. Davon waren die Kastenstände in der Mega-Anlage in Gladau, im Jerichower Land, weit entfernt. Straathof kann gegen das Urteil keine Revision einlegen.

 

Vor einem Jahr wurde ein Tierhaltungsverbot gegen Straathof wegen schwerer Tierschutz-Verstöße ausgesprochen. Da er jedoch in mindesten zehn weiteren Firmen über Jahre hinweg Geschäftsführer war und diese mit seiner Straathof-Holding zu einem undurchsichtigen Geflecht verbunden sind, konnten seitdem trotzdem gewinnbringend Schweine gehalten werden. Straathof betreibt darüber hinaus Schweinezucht in den Niederlanden und Ungarn.

 

Jutta Sundermann von Aktion Agrar dazu: „Der Fall Straathof zeigt, wohin sich Landwirtschaft entwickeln kann, wenn sie Mengensteigerung und Billigproduktion vor bäuerliche Prinzipien, wie das der flächengebundenen Tierhaltung mit Auslauf und eigenem Futter, stellt. Straathof ist ein Extrembeispiel, aber seit Jahren werden die Schweineställe und der Preisdruck größer. Agrarfabriken schaden Mensch und Tier – und dem Klima noch dazu. Wir brauchen eine Agrarwende, die das Höfesterben stoppt, die faire Preise und echten Tierschutz ermöglicht. Die kann nur zustande kommen, wenn Bäuerinnen und Bauern und Menschen in der Stadt zusammenarbeiten.“

 


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