Umfassende Reform gefordert

Kurz nach der Wiederzulassung des Totalherbizids Glyphosat sind nun auch drei besonders bienengefährdende Pestizide weiterhin EU-weit erlaubt. Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten hatten am vergangenen Dienstag über drei hochbedenkliche Neonikotinoide beraten und sich nicht einigen können. Einmal mehr wurde eine endgültige Entscheidung vertagt. Erst Mitte März 2019 solle über die weitere Zulassung abgestimmt werden. Das ist dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zu wenig: Er fordert eine umfassende Reform von Pestizid-Zulassungsverfahren auf europäischer und nationaler Ebene.

„Die Glyphosat-Wiederzulassung hat die Defizite der Zulassungsverfahren für Pestizide eindrücklich belegt“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Weil der Krebsverdacht nach wie vor gilt, hätte das Vorsorgeprinzip greifen müssen, Glyphosat hätte sofort und ohne Ausnahmen verboten werden müssen. Auch die negativen Umweltfolgen wurden nicht angemessen berücksichtigt, obwohl Glyphosat maßgeblich zum Artensterben in der Agrarlandschaft beiträgt“, so Weiger weiter. Die 2018 anstehende Überarbeitung der EU-Pestizidgesetzgebung müsse für eine Reform genutzt werden. Es sei notwendig, den Schutz der Umwelt, sowie der menschlichen Gesundheit bei Zulassungen künftig angemessen zu beachten. Hierfür hat der BUND einen fünfstufigen Forderungskatalog erarbeitet. Demnach müssten Studien von unabhängigen, wissenschaftlichen Instituten durchgeführt werden, anstatt durch die antragstellenden Pestizidhersteller. Zudem sollten Umweltaspekte im Verfahren stärker berücksichtigt werden. Dazu zähle beispielsweise auch, dass die federführende Verantwortlichkeit für Pestizide beim Bundesumweltministerium liege. Schließlich bedürfe es eines Ausbaus von Monitoring-Maßnahmen sowie mehr Transparenz bei den Zulassungsverfahren.

„Alle im Zulassungsverfahren eingereichten Studien müssen öffentlich zugänglich und durch unabhängige Wissenschaftler*innen überprüfbar sein. Bisher herrscht eine gefährliche Nähe zwischen Zulassungsbehörden und Chemiekonzernen“, beanstandet Weiger am bisherigen Verfahren. Dies habe auch die Glyphosat-Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bewiesen, die umfangreich Aussagen aus Industriestudien plagiiert habe, ohne diese kenntlich zu machen. Es müsse transparent gemacht werden, welche Experten an Studien beteiligt gewesen seien und ob es Verbindung zur Industrie mit wirtschaftlichen Interessen gebe.


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