Wer ist "aktiver Landwirt" – wer nicht?
Wer gilt als aktive*r Landwirt*in - das ist wichtig, wenn es um die Zuteilung von Agrarfördegeldern geht. Denn nur aktive Bäuer*innen sollen von den Subventionen profitieren. Bei der Umsetzung der EU-Agrarreform (GAP) auf deutscher Ebene wird aktuell um die Definition gerungen. Ein Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).
Nach den Beschlüssen des Triloges zur kommenden Förderperiode der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) wird in Deutschland nun an der nationalen Ausgestaltung der GAP gearbeitet. Hierbei muss auch der Begriff des „aktiven Landwirts“ definiert werden. Dieser bildet die Grundlage dafür, wer in Deutschland zukünftig in vollem Umfang Agrarförderung aus der GAP erhält und wer nicht. Die europäischen Institutionen sehen vor, dass die Mitgliedstaaten Kriterien wie Einkommensprüfungen oder die Arbeitsintensität eines Betriebes heranziehen können, um bestimmte Unternehmen von der Einstufung als „aktiver Landwirt“ auszuschließen. Ausdrücklich möglich ist auch die Einführung einer Negativliste.
Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) kann die Definition des „aktiven Landwirtes“ genutzt werden, um in der kommenden Förderperiode außerlandwirtschaftliche Unternehmen und Holdings von GAP-Fördermitteln auszuschließen, ohne dabei die Förderung klassischer und für die Agrarstruktur wichtiger Nebenerwerbsbetriebe zu gefährden. Hierzu hat die AbL in einem ersten Schritt eine Definition anhand einer Negativliste vorgelegt. Diese sieht vor, natürliche und juristische Personen wie Versicherungsunternehmen, Immobiliengesellschaften, Möbelhäuser, Flughäfen, Wasserwerke, Eisenbahnverkehrsbetriebe sowie Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels von den Direktzahlungen auszuschließen, wenn ihre Direktzahlungen sich auf weniger als fünf Prozent der Gesamteinkünfte aus nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten belaufen. Als Bemessungsgrundlage soll unter anderem der Steuerbescheid dienen.
Mitarbeiter*innen und Umsätze
Ein ergänzendes Kriterium könnte die Definition der Europäischen Kommission für „Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) aus dem Jahr 2003 sein. Die Definition, welche Unternehmen anhand von Beschäftigtenzahlen und Jahresumsätzen klassifiziert, befindet sich bereits heute in der Agrarinvestitionsförderung der zweiten Säule in Anwendung. Als KMU gilt eine Personengesellschaft oder eine Vereinigung mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. Als „kleines Unternehmen“ gilt ein Betrieb mit weniger als 50 Personen und weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit weniger als 10 Angestellten und 2 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz. Konkret wirksam werden könnte die Definition, wenn etwa Personengesellschaften oder Vereinigungen von der Förderung „aktiver Landwirte“ ausgeschlossen werden, welche nicht als KMU oder mindestens „kleines Unternehmen“ klassifiziert sind.
Fakt ist: Die vom Deutschen Bauernverband (DBV) und der CSU-Europaabgeordneten Monika Hohlmeier vorgeschlagene Definition, alle Unternehmen, welche über einen Versicherungsnachweis der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft verfügen, als „aktiven Landwirt“ zu definieren, taugt nicht. Sie würde auch in der kommenden Förderperiode wahrscheinlich kein einziges außerlandwirtschaftliches Unternehmen vom Bezug der GAP-Förderungen ausschließen. Insbesondere vor dem Hintergrund der voraussichtlich in Deutschland nicht stattfindenden Kappung und Degression der Basisprämie scheinen diese Vorschläge damit wenig zielführend. Der Bundesvorsitzende der AbL und niedersächsische Landwirt Martin Schulz fasst zusammen: „Dass Südzucker, die Münchner Rückversicherung oder Möbelkonzerne wie Steinhoff landwirtschaftliche Fördergelder in Millionenhöhe kassieren, während viele landwirtschaftliche Betriebe, auch aus wirtschaftlichen Gründen, aufgeben, ist nicht zu rechtfertigen. Der Umbau der Landwirtschaft hin zu mehr Natur-, Klima- und Tierschutz ist für uns Bäuerinnen und Bauern zudem so kostenintensiv, dass wir uns eine derartige Verschwendung wichtiger Fördermittel schlichtweg nicht leisten können.“
Dieser Text von Phillip Brändle erschien zuerst in der Unabhängigen Bauernstimme. Der Autor ist Referent für Agrarpolitik bei der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft.
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